Im Jahr 2015 hat das Schweizer Stimmvolk Nein zur Stipendieninitiative und damit Ja zum Stipendienkonkordat der Kantone gesagt. Bloss zwei Jahre später muss man das Stipendienkonkordat leider schon als gescheitert betrachten. Anstelle der angestrebten Ausweitung des Stipendienwesens bauen viele Kantone sogar Ausbildungsbeiträge ab. Wenn die EDK jetzt nicht aktiv wird und die Regeln des Konkordats verschärft, muss erneut eine Bundeslösung ins Auge gefasst werden.

Das Stipendienkonkordat

Das Stipendienkonkordat wurde 2009 erarbeitet. Das Konkordat strebt eine Vereinheitlichung der sehr unterschiedlichen kantonalen Stipendienwesen an. Neben diversen formalen Regulierungen sieht das Konkordat vor, dass der maximale Unterstützungsbeitrag der Kantone für eine alleinstehende Person mindestens 16’000 Fr. sein soll. Gemäss der Aussage der Interkantonalen Stipendienkonferenz (dem Fachgremium der EDK für Stipendien) verfolgt das Stipendienkonkordat aber auch das Ziel den Bezüger:innenkreis auf 15-20% aller Studierenden auszuweiten. Nur dann sei sichergestellt, dass der Zugang zur Tertiär-Bildung für alle Bevölkerungsschichten gewährleistet ist. Wenn wir im Bildungswesen also Chancengerechtigkeit anstreben, so müssten wir das Stipendienwesen massiv ausbauen:  Im Moment erhalten in der Schweiz nämlich nicht einmal 10% aller Studierenden Ausbildungsbeiträge.

Luzern führt Konkordat ad absurdum

Das Scheitern des Stipendienkonkordats zeichnete sich schon sehr früh ab: Zum Beispiel beschloss der Kanton Luzern 2013 das Stipendienkonkordat „_kostenneutral“ _umzusetzen: Im Klartext bedeutet das: Der Kanton Luzern entzog einem guten Viertel der Studierenden, die zuvor unterstützt wurden, die Stipendien. Mit diesem Trick konnte der Kanton die im Konkordat vorgesehene Maximalbeiträge einführen, ohne dass er zusätzliche Mittel für Stipendien und Ausbildungsdarlehen zur Verfügung stellen musste. Mit diesem Vorgehen führte der Kanton Luzern die Ziele des Stipendienkonkordats ad absurdum. Schon vor dem Beitritt zum Stipendienkonkordat erhielten im Kanton Luzern nur ca. 4% der Personen in tertiären Ausbildung Ausbildungsbeiträge. Nach der Reform und zusätzlicher Abbaumassnahmen dürfte der Anteil im Jahr 2017 wohl noch irgendwo zwischen 2% und 3% liegen. Meilenweit entfernt von den 15%-20% die gemäss Aussagen der EDK aus dem Jahr 2010 nötig wären um die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen zu garantieren.

Luzern ist kein isolierter Fall

Auch wenn die Situation im Luzerner Stipendienwesen besonders schlimme ist, so ist Luzern dennoch kein isolierter Fall. So wurde das Stipendienkonkordat zum Beispiel auch in den Kantonen St. Gallen oder Basel-Lanschaft kostenneutral umgesetzt. Der Kanton Aargau will im Rahmen der Umsetzung des Stipendienkonkordats im Stipendienwesen sogar 3.1 Mio. Fr. abbauen.

<figcaption id="caption-attachment-456" class="wp-caption-text">Bezüger:innenquote, Quelle: https://www.bfs.admin.ch/bfsstatic/dam/assets/969423/master</figcaption></figure>

Wenn wir uns die gesamtschweizerische Entwicklung anschauen, dann sehen wir, dass der Anteil von Personen in nachobligatorischen Ausbildungen die Ausbildungsbeiträge erhalten seit 2004 kontinuierlich sinkt. Aktuell deutet auch nichts auf eine Trendumkehr hin. Es ist offensichtlich, dass das Stipendienkonkordat sein Ziel verfehlt. Anstatt dass der Bezüger:innenkreis auf ein Niveau ausgeweitet wird, das zur Sicherstellung der Chancengerechtigkeit nötig wäre, erhalten heute sogar noch weniger Leute Unterstützung.

Die EDK ist jetzt in der Verantwortung

Als 2015 über die Stipendieninitiative abgestimmt wurde, empfahl die Erziehungsdirektorenkonferenz ein Nein. Eine Empfehlung die die EDK damit rechtfertigte, dass die Kantone die Probleme bereits erkannt hätten und diese im Rahmen des Stipendienkonkordats lösen würden. Obwohl das Stipendienkonkordat auch viele Verbesserungen mit sich brachte, zeigt die aktuelle Entwicklung klar auf, dass das Stipendienkonkordat in seiner jetzigen Form gescheitert ist. Es liegt deshalb nun an den Erziehungsdirektorinnen und Direktoren Massnahmen zu ergreifen. Entweder verschärft die EDK das Konkordat, oder – falls sie dazu nicht in der Lage sein sollte – dann muss sie den Bundesrat bitten eine nationale Lösung für das Stipendienwesen auszuarbeiten.

 

Titelbild: Wikimedia Commons/ZachT: ETHZ (Lizenz: CC-BY-SA)