Die Luzerner Regierung hat vor, den für Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Darlehen) zur Verfügung stehende Betrag um CHF 800’000 zu reduzieren. Damit bricht sie ein Versprechen, das sie 2014 im Rahmen der Abstimmung über das neue Stipendiengesetz gegeben hat, diesen Betrag nicht weiter zu senken. Eine solche Abbaumassnahme wäre katastrophal für die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen. Schon heute ist das Stipendienwesen des Kanton Luzern ungenügend und kann nicht mit anderen Kantonen mithalten.



In diesem früheren Beitrag habe ich bereits die Schweizer Stipendien mit dem europäischen Ausland verglichen.

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Ausgaben pro StudierendeR

Um zu sehen, wie viel der Kanton Luzern in Ausbildungsbeiträge investiert, kann man zum Beispiel anschauen, wie viel der Kanton für Ausbildungsbeiträge pro StudierendeR für die/der der Kanton zuständig ist, ausgibt. Leider können wir dabei die sehr ausführlichen Datensätze des Bundesamts für Statistik für Stipendien und für Darlehen  nicht direkt verwenden, denn auf dem Tabellenblatt 2014 heisst es als Anmerkung:

2) Wegen Verzögerungen bei der Umsetzung des neuen Stipendiengesetzes im Kanton Luzern wurden 3.5 Mio. Franken Ausbildungsbeiträge von 2014 auf 2015 verschoben.

Im Klartext heisst das, das für 2015 die Werte des Kantons Luzern etwa 1/4 zu gross sind. Deshalb treffen wir hier die Annahme, dass sich die 3.5 Mio CHF aus dem Jahr 2014, die im Jahr 2015 eingerechnet sind, sich gleichmässig über alle Bildungsstufen verteilen. In diesem Fall können wir die korrekten Werte erhalten, in dem wir die Werte mit dem Faktor 10.5/(10.5+3.5) ≈ 0.75 multiplizieren.

Das Bundesamt für Statistik stellt auch Daten über den Wohnkanton der Studierenden zum Beginn ihres Studiums zur Verfügung. Leider liegen für PH-Studierende und Studierende in der höheren Berufsbildung für das letzte Jahr (noch) keine Daten vor. Deshalb werden wir hier nur die Zahlungen an die Studierenden an universitären Hochschulen (kantonale Universitäten und ETH) betrachten.  Wir erhalten damit die folgende Grafik:

ausgaben_pro_unistudi


Es zeigt sich, dass offenbar nur Schaffhausen, Zug und Zürich ihre Studierenden weniger unterstützen als Luzern. Dabei hat der Kanton Zürich den Handlungsbedarf bereits erkannt und im Rahmen des Beitritts zum Stipendienkonkordat eine Erhöhung der Ausgaben um 5-7 Mio CHF beschlossen. Führt der Kanton Luzern bei den Ausbildungsbeiträgen Abbaumassnahmen durch, so droht der Kanton endgültig den Anschluss an die anderen Kantone zu verlieren.

Entwicklung in der Vergangenheit

entwicklung_luzern

Diese Grafik stellt in Rot die Ausgaben des Kanton Luzern für Ausbildungsbeiträge (für alle Bildungsstufen) pro EinwohnerIn dar. Die Teuerung wurde herausgerechnet und alle Geldangaben beziehen sich auf das Jahr 2015. In Blau ist zudem der Anteil der Bevölkerung des Kantons angegeben, die eine tertiäre Ausbildung absolviert. Es zeigt sich, dass der Kanton im Jahr 2015 pro EinwohnerIn beinahe 30% weniger für Ausbildungsbeiträge investiert hat als 2004. Der Vorschlag des Regierungsrats würde bedeuten, dass der Kanton pro EinwohnerIn im Jahr 2019 sogar 42% weniger investieren würde als im Jahr 2004. Gleichzeitig ist der Anteil der Bevölkerung, der eine tertiäre Ausbildung absolviert, im Zeitraum von 2004 bis 2015 aber um fast 70% gestiegen.

Die Regierung nimmts mit der Wahrheit nicht so genau

Die Abbaupläne des Luzerner Regierungsrats im Stipendienwesen wurden auch bereits von den Medien diskutiert. Der Regierungsrat Reto Wyss wird dabei in der Neuen Luzerner Zeitung vom 16. September 2016 wie folgt zitiert.

[Regierungsrat Wyss sagt:] „Pro Stipendiat wird heute im Schnitt ein Betrag von 7000 Franken ausbezahlt. Der Kanton Luzern nimmt mit dem neuen Gesetz einen Platz im vordersten Mittelfeld ein.“ Gemäss dem Bundesamt für Statistik erhielt ein Schweizer Studend 2015 im Schnitt 7130 Franken.

Zeitungsauschnitt zu den geplanten Sparmassnahmen bei den Stipendien des Kantons Luzern<figcaption id="caption-attachment-349" class="wp-caption-text">Aus der Neuen Luzerner Zeitung vom 16. September 2016</figcaption></figure>

 

Wie wir oben gesehen haben, ist diese Aussage falsch. Sie fügt sich aber zumindest gut in die Kommunikationsstrategie des Regierungsrats ein (vgl. Luzerner Halbwahrheiten).

Schauen wir uns die Daten des Bundesamtes für Statistik an:

2015 wurden in der Schweiz:

  • 13’743’020 CHF für Stipendien in der Höheren Berufsbildung ausgegeben,
  •  64’608’559 CHF für Stipendien von Studierenden an Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen ausgegeben,
  • 84’668’074 CHF für Stipendien von Studierenden an universitären Hochschulen (d.h. kantonale Universitäten und ETH) ausgegen.

In den verschiedenen Kategorien gab es jeweils die Folgende Anzahl an BezügerInnen:

  • Höhere Berufsbildung: 790
  • Fach- und Pädagogische Hochschulen: 7550
  • Universitäre Hochschulen : 9693

Aufgrund dieser Zahlen kann man berechnen, dass über den ganzen tertiären Bildungsbereich gerechnet, das durchschnittliche ausbezahlte Stipendium bei 9’040 CHF liegt. Lässt man die Höhere Berufsbildung weg und betrachtet nur die Hochschulen, so erhält man immer noch einen durchschnittlich ausbezahlten Betrag von 8’657 CHF. Die Angegebenen 7’100 CHF erhält man, wenn man nur, wenn man zusätzlich zur Tertiärstufe alle anderen Bildungsstufen mit betrachtet. Im Text wird aber klar der Bezug zur Tertiärstufe hergestellt. Die Behauptung der Kanton liege im „vordersten Mittelfeld“ ist aber offensichtlich falsch.

Schlussfolgerung

Angesichts der präsentierten Daten sollte allen klar sein, dass das Stipendienwesen des Kantons Luzern nicht mit anderen Kantonen mithalten kann. Die Ausbildungsbeiträge waren über das letzte Jahrzehnt bereits von einem massiven Abbau betroffen (besonders wenn man sie in Bezug zu den steigenden Studierendenzahlen setzt). Vor diesem Hintergrund müsste man eigentlich über einen Ausbau der Leistungen diskutieren, damit der Kanton Luzern wieder den Anschluss an die anderen Kantone finden kann. Dass der Regierungsrat jetzt ernsthaft die für Ausbildungsbeiträge zur Verfügung stehenden Mittel weiter reduzieren will, ist ein frontaler Angriff auf die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen.

Die Tatsache, dass der Kanton Luzern der Meinung ist, das Stipendienkonkordat mit dem neuen Stipendiengesetz bereits umgesetzt zu haben, zeigt dass die Harmonisierung des Stipendienwesens über das Konkordat zu einer Farce zu werden droht. Es ist deshalb dringend nötig, dass die EDK und die anderen Konkordatskantone Massnahmen ergreifen, um eine Abbaupolitik im Stipendienwesen zu verhindern. Das Konkordat muss verschärft werden. Gelingt dies nicht, so gibt es keine Alternative zu einer Bundeslösung.